Regelungen ab dem 27.12.2021 in der Übersicht
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
In Innenbereichen mit Maskenpflicht sollen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
Neuerungen davor:
Ab dem 4. Dezember 2021 gilt für den Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen generell die 2G+-Regel. Von der Testpflicht ausgenommen sind geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben. Die Erleichterung für Personen unter 18 Jahren ist weiterhin gültig.
Update, 05.12.2021
Mitteilung des Sozialministeriums
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit“
Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:
Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.
Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Für die Sportausübung beim Trainings- und Übungsbetrieb sowie bei Wettkampfveranstaltungen gilt in allen Stufen eine erleichterte Zutritts- und Testnachweisregelungen für:
Seit dem 16. September 2021 gelten in Baden-Württemberg neue Indikatoren für Corona-Regelungen. Mit Veröffentlichung der CoronaVO und der CoronaVO Sport treten die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (7-Tage-HI) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) als verbindliche Indikatoren für den festgelegten 3-Stufen-Plan in Kraft.
Je nach Warnstufe sind auch für den Sport verschärfte Zugangsbeschränkungen festgelegt und ggf. der Zugang zu Tennisanlagen (Innen und Außen) für Ungeimpfte nur mit PCR-Test oder 2G-Beschränkung möglich.
Stufe |
7-Tage-HI oder AIB |
Tennis im Freien |
Tennis in der Halle |
Basisstufe |
|
keine Regelung |
3G |
Warnstufe |
8,0 oder 250 |
3G |
3G - nur PCR-Test |
Alarmstufe |
12,0 oder 390 |
2G |
2G |
Die bereits definierten Ausnahmen von PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkungen haben auch weiterhin Bestand. Damit sind folgende Personenkreise ausgenommen:
Die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bzw. bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes auch im Freien hat ebenfalls weiter Bestand. Während der Sportausübung muss grundsätzlich keine Maske getragen werden, auch Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind davon ausgenommen.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Unklarheiten bezüglich der Testpflicht ungeimpfter Tennistrainer beseitigt. Wie aus einer gemeinsamen Meldung des Sozial- und Kultusministeriums an den Landessportverband Baden-Württemberg hervorgeht, muss jeder Ungeimpfte, unabhängig von seiner Tätigkeit oder Anstellungsform, ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können, sobald er eine Tennishalle betritt.
Diese Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Regeln können von den zuständigen Stellen jederzeit geändert und aktualisiert werden. Wichtige Hinweise liefert immer die Seite des Landes Baden-Württemberg. Im Zweifel fragen Sie bei der für Ihren Landkreis zuständigen Behörde um Auskunft. Der WTB übernimmt für seine Aussagen keine Haftung. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die WTB-Geschäftsstelle.